Collage mit Sparschwein auf Finanzierungsplänen die die Fördermöglichkeiten des EH55-Plus Programms darstellt

KfW-Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus 55-Standard

Ab dem 16. Dezember 2025 können Bauherren und Käufer ein neues Förderprogramm zur Finanzierung energieeffizienter Neubauten nutzen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank oder den Baufinanzierer.

Ziel der Förderung ist es, den in den vergangenen Jahren entstandenen Bauüberhang zu reduzieren. Das Programm setzt gezielt finanzielle Anreize, um bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben umzusetzen und neue energieeffiziente Gebäude zu realisieren. Zur Abgrenzung von früheren Förderungen wird das Programm unter dem Namen „EH55-Plus“ geführt.

Förderumfang des Programms „EH55-Plus“

Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Das gesamte Fördervolumen ist auf insgesamt 800 Millionen Euro begrenzt und wird nach dem zeitlichen Eingang der Anträge vergeben. Eine frühzeitige Antragstellung kann daher entscheidend sein.

Die KfW gewährt die Kredite zinsverbilligt:

  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
  • Abrufzeitraum: 12 Monate nach Bewilligung (verlängerbar auf bis zu 24 Monate)

 

Beispielzins:

  • Circa 1,94 % bei 10-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung
  • Circa 2,84 % bei 35-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung

Voraussetzungen für die Kreditvergabe

Förderfähig sind Neubauten, für die bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Bau noch nicht begonnen worden sein. Auch Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge dürfen erst nach dem 16. Dezember abgeschlossen werden.

Zusätzlich müssen alle technischen Anforderungen des Effizienzhaus-55-Standards erfüllt werden.
Die Wärmeerzeugung muss vollständig über erneuerbare Energieträger erfolgen. Möglich sind unter anderem Wärmepumpen, Solarwärme, Fernwärme oder Biomasse. Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen.

Das Programm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Investoren. Neben Wohngebäuden sind auch Nichtwohngebäude förderfähig.

Weitere Informationen zu den Konditionen veröffentlicht die KfW zum Programmstart auf ihrer Website.

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